PROBUS Club Oberhausen
Clubstatuten
(
Stand: 19. Juni 2018)

 

Präambel

Die ROTARY CLUBS OBERHAUSEN und OBERHAUSEN ANTONY-HÜTTE haben im Jahr 1994 den Entschluss gefasst, in Oberhausen einen PROBUS Club zu gründen. Vorbild sind die von Rotary in Großbritannien gegründeten PROBUS Clubs (erste Gründung 1965 in Welwyn-Garden, London). Heute gibt es bereits zahlreiche Clubs auch außerhalb von Großbritannien, z.B. in Australien, Kanada, Südafrika, Neuseeland, Belgien, Irland, den Niederlanden und nun auch in Deutschland. Gründungshilfe leistete der PROBUS Club Bottrop-Gladbeck, der erste deutsche PROBUS Club.

§ 1

Name und Sitz

Der Club trägt den Namen „PROBUS Club Oberhausen“. Er hat seinen Sitz in Oberhausen. Der Name PROBUS leitet sich von PROfessional und BUSinessman her (Professional = Fachmann, Akademiker; Businessman = Geschäftsmann, Kaufmann).

§ 2

Aufgabe und Zweck des Clubs

(1)        Der Club stellt sich die Aufgabe, Zusammengehörigkeit und Freundschaft unter Personen zu fördern, die sich im Ruhestand oder Vorruhestand befinden. Zu diesem Zweck finden regelmäßig Treffen und in unregelmäßiger Folge Sonderveranstaltungen statt.

 

(2)        Der Club ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundsatz religiöser und weltanschaulicher Toleranz. Seine Tätigkeit ist nicht auf einen wirtschaftlichen Gewinn gerichtet. Etwaige Gewinne und das Vermögen dürfen nur für Clubzwecke verwendet werden.

 

(3)        Der Club unterstützt ideell das gemeinnützige Wirken seiner Mitglieder, betätigt sich aber im Regelfall nicht selber auf sozialem oder karitativem Gebiet.

 

(4)        Der Club erkennt das Ziel Rotarys sinngemäß auch für sich an. Es lautet: „Dienstbereitschaft im täglichen Leben“, und zwar insbesondere

1.      durch die Pflege der Freundschaft als einer Gelegenheit, sich anderen nützlich zu erweisen,

2.      durch die Anerkennung hoher ethischer Grundsätze im Privat- und Berufsleben sowie des Wertes jeder für die Allgemeinheit nützlichen Tätigkeit,

3.      durch die Förderung verantwortungsbewusster privater, geschäftlicher und öffentlicher Betätigung der Mitglieder,

 

4.      durch die Pflege des guten Willens zur Verständigung und zum Frieden unter den Völkern durch eine Weltgemeinschaft von Personen, geeint im Ideal des Dienens.

 

(5)        Der Club kann Mitglied von ähnlich gesinnten Verbänden werden, insbesondere von PROBUS-Dachorganisationen auf nationaler und internationaler Ebene. Die Partnerschaft mit PROBUS Clubs im Ausland im Zeichen der Völkerverständigung, des Friedens und der europäischen Einigung wird angestrebt.

§ 3

Gründung

Der PROBUS Club Oberhausen wurde am 29.06.1996 nach einjähriger Aufbauphase gegründet.

§ 4

Clubjahr

Das Clubjahr beginnt am 1. Juli eines jeden Jahres und endet am 30. Juni des folgenden Jahres.

§ 5

Mitgliedschaft

(1)        Der Club besteht aus

a)          Ehrenmitgliedern

b)         aktiven Mitgliedern

c)          assoziierten Mitgliedern

Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und sind von der Mitgliederversammlung zu bestätigen.         
Aktive Mitglieder können Damen, Herren und deren Partner werden, die sich im Ruhestand oder Vorruhestand befinden (§ 2 der Statuten) und die Aufgabe und Zweck des Clubs für sich anerkennen.
Assoziierte Mitglieder sind die drei Gründungsmitglieder aus den Rotary Clubs Oberhausen und Oberhausen Antony-Hütte.

(2)        Ein Kandidat für den Kreis der aktiven Mitglieder wird von einem Mitglied (Pate) während eines Treffens vorgeschlagen; dabei werden einige Hinweise zur Person gegeben. Der Kandidat soll im Berufsleben verantwortliche Funktionen inne gehabt haben und intellektuell oder sozial engagiert sein. Der Vorschlag ist im Sitzungsprotokoll zu vermerken.

(3)        Jedes Clubmitglied hat die Möglichkeit, gegen einen Vorschlag zur Neuaufnahme schriftlich Einspruch beim Präsidenten einzulegen. Der Einspruch ist bindend und muss innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntgabe erfolgen. Liegt kein Einspruch vor, gibt der Präsident die Entscheidung zur Aufnahme auf dem nächsten Treffen bekannt.

(4)        Nach einer positiven Entscheidung wird der Kandidat vom Präsidenten oder vom Paten eingeladen, als Gast drei Veranstaltungen zu besuchen. Er wird bei seiner dritten Teilnahme in nachfolgender Weise in den PROBUS Club Oberhausen aufgenommen:

1.          Der Präsident kündigt die Aufnahme des neuen Mitglieds an.

2.          Der Präsident heißt das neue Mitglied mit Übergabe des PROBUS-Abzeichens willkommen.

3.          Das neue Mitglied erhält Gelegenheit sich kurz vorzustellen. .

4.          Der Pate begleitet das neue Mitglied und erleichtert seine Einfügung in den Club.

§ 6

Clubgremien

Der Club hat drei Aktivitäts- und Beschlussebenen:

1.          Präsident

2.          Vorstand

3.          Mitgliederversammlung

(1)        Der Präsident ist Vorsitzender des Vorstandes. Er repräsentiert den Club nach außen und leitet die Veranstaltungen. Vor Beginn seiner Amtszeit schlägt er dem amtierenden Vorstand und nach dessen Zustimmung der Mitgliederversammlung seinen Nachfolger (Vizepräsidenten) und seine übrigen Vorstandsmitglieder vor. Während seiner Amtszeit ist er in besonderem Maße für ein lebendiges Clubleben und das Jahresprogramm verantwortlich. Seine übrigen Verpflichtungen und Rechte ergeben sich im Einzelnen aus diesen Statuten. Die Amtszeit des Präsidenten ist das Clubjahr.

(2)        Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem

a)          Präsidenten

b)         Vizepräsidenten

c)          Sekretär

d)         Schatzmeister

e)          Clubmeister

a)      Der Präsident beruft den Vorstand ein und leitet die Vorstandssitzungen. Vorstandssitzungen können auch von mindestens zwei sonstigen Vorstandsmitgliedern beim Präsidenten beantragt und dann erforderlichenfalls auch ohne ihn einberufen werden. Zu den Vorstandssitzungen wird auch der vorherige Präsident eingeladen, um beratend mitzuwirken.

b)      Der Vizepräsident ist der designierte Nachfolger des Präsidenten und sein Stellvertreter.

c)      Der Sekretär führt die Anwesenheitsliste und die Mitgliederliste und fertigt einen Kurzbericht von jeder Veranstaltung an. Dieser Bericht wird an die Mitglieder verteilt.

d)      Der Schatzmeister verwaltet die Kasse und regelt den Geldverkehr. Er hat neben dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten die Verfügung über das Bankkonto des Clubs. Er legt der Mitgliederversammlung mindestens 1 x jährlich den Kassenbericht vor.

e)      Der Clubmeister stimmt mit dem Präsidenten das laufende Clubprogramm ab und kümmert sich um die organisatorische Abwicklung. Er vertritt den Sekretär bei dessen Abwesenheit.

f)       Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wird innerhalb von 6 Wochen durch den verbleibenden Vorstand (erweitert um 3 ehemalige Präsidenten) ein Nachfolger vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt im folgenden Treffen, diesem wird eine außerordentliche Mitgliederversammlung vorausgehen.

Der Vorstand unterstützt den Präsidenten in der Clubarbeit. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. Der Vorstand genehmigt die vom Vizepräsidenten für dessen kommende Amtszeit vorgeschlagene neue Vorstandsbesetzung zur Abstimmung in der Mitgliederversammlung. Die Amtszeit des Vorstandes ist das Clubjahr. In der Regel soll jährlich eine Neubesetzung der Vorstandspositionen erfolgen. Wiederwahl ist jedoch möglich und für den Sekretär, Schatzmeister und Clubmeister aus organisatorischen Gründen empfehlenswert.

(3)  Die Mitgliederversammlung

a)          Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten einberufen und geleitet. Sie ist oberstes Organ des Clubs.

b)         Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ist vor Ende des Clubjahres einzuberufen, z.B. zur Wahl der Vorstandsmitglieder. Weitere Mitgliederversammlungen werden bei Bedarf einberufen.

c)          Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

d)         Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Statutenänderungen können nur mit einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Bei allen Abstimmungen entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Versammlungsleiters.

e)          Jedes Mitglied hat das Recht, schriftliche Anträge für die Tagesordnung einzubringen. Sie müssen 5 Tage vor der Versammlung beim Präsidenten eingegangen sein.

f)          Geheime Abstimmungen erfolgen nur, wenn mindestens 2 Mitglieder sie beantragen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

         Beschlussfassungen, die die Kompetenz des Vorstands überschreiten, erfolgen durch die Mitgliederversammlung. Die Mitgliederversammlung wählt den vom amtierenden Vorstand bzw. Vizepräsidenten vorgeschlagenen neuen Vorstand. Sie nimmt den Kassenbericht des Schatzmeisters entgegen und erteilt ihm sowie den übrigen Vorstandsmitgliedern Entlastung. Sie wählt jeweils 2 Kassenprüfer für das laufende Clubjahr.

§ 7

Gebühren und Beiträge

Neu aufgenommene Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr. Jedes aktive Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag. Die Zahlung erfolgt jeweils zu Beginn eines Clubjahres in einer Summe auf das Konto des Clubs. Die Höhe der Aufnahmegebühr und des Jahresbeitrages werden vom Clubvorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung beschlossen. Für die Teilnahme an Sonderveranstaltungen können Sonderbeiträge erhoben werden.

Die assoziierten Mitglieder und Gäste zahlen nur die von ihnen verursachten Kosten.

§ 8

Präsenzpflicht

Eine Präsenzpflicht gibt es nicht. Zur Verwirklichung eines gut funktionierenden Clublebens im Sinne des § 2 gehört es andererseits, dass jedes Mitglied bemüht bleibt, an möglichst vielen Treffen teilzunehmen.

§ 9

Gäste

(1)        Rotarier aus den beiden Gründungsclubs können in unregelmäßiger Folge als Gäste an den Clubveranstaltungen teilnehmen, soweit dies organisatorisch möglich ist. In diesem Fall zahlen sie die von ihnen verursachten Kosten.

(2)        Gleiches gilt für die Teilnahme von Mitgliedern anderer PROBUS und Rotary Clubs.

(3)     Mitglieder können nach Rücksprache mit dem Präsidenten Gäste einladen.

§ 10

Veranstaltungen

Zweimal im Monat findet ein Treffen statt. Es ist Kernpunkt des Clublebens und sollte von den Mitgliedern regelmäßig besucht werden. Das offizielle Treffen sollte aus folgenden Hauptteilen bestehen:

-        Regularien

-        Vortrag

-        Abendessen

Treffen können durch Sonderveranstaltungen (Besichtigungen, Fahrten) ersetzt werden. An Veranstaltungen können auch die Ehefrauen bzw. Partnerinnen und Witwen teilnehmen, es sei denn, dies wird vom Vorstand ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 11

Ende der Mitgliedschaft

(1)        Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss.

(2)        Der Austritt muss dem Präsidenten schriftlich mitgeteilt werden.

(3)        Das Ende der Mitgliedschaft kann auch von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit beschlossen werden.

§ 12

Auflösung des Clubs

Die Auflösung des Clubs kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind Die Auflösung kann nur mit einer Mehrheit von Dreivierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden. Im Fall der Auflösung findet eine Liquidation statt. Liquidator ist der zuletzt amtierende Präsident. Über die Verwendung des Clubvermögens nach Begleichung aller Verpflichtungen entscheidet die letzte Mitgliederversammlung.

 

 

Die vorstehenden Clubstatuten sind eine geänderte Fassung der Statuten vom 04.06.1996. Sie wurden durch die Mitgliederversammlungen am 02.12.2008, 03.06.2014 und 19.06.2018 beschlossen und treten am 01.07.2018 in Kraft.

Für die Ursprungsfassung:

Oberhausen, den 04.06.1996

Der Gründungsbeauftragte:             gez. Detlef Paulat

Der Incoming Präsident:                 gez. Wolfgang Meyer

Für die Änderungen:

Oberhausen, den 02.12.2008

Der Präsident:                                  gez. Harry Jung

Oberhausen, den 03.06.2014

Der Präsident                                   gez. Ulrich Lotter

Oberhausen, den 19.06.2018          
Der Präsident                                   gez. Werner Krafft